Diese Art von Betrug ist ein ständiges Phänomen und fordert viele Opfer. Sie erhalten eine Nachricht von einem Kind oder Bekannten, das bzw. der dringend etwas bezahlen muss, dies aber gewissermaßen nicht selbst tun kann. Man bittet Sie um Hilfe und verspricht, Ihnen den Betrag schnell zurückzuzahlen. Wir wollen intuitiv unseren Kindern und Freunden helfen, so dass viele, ohne lange darüber nachzudenken, wirklich zahlen.
Dieser Schwindel wird als Hilfegesuchs- oder WhatsApp-Betrug bezeichnet, weil die gefälschten Nachrichten oft per WhatsApp (aber auch per E-Mail oder Facebook) eintreffen.
Woran erkennen Sie einen Hilfegesuchs-Betrug?
Bei diesem Trick gibt sich der Betrüger als Ihr Sohn/Ihre Tochter oder aber als ein Freund aus, der Sie unter einer unbekannten Nummer kontaktiert. Stets heißt es, er oder sie bräuchte Geld oder müsse eine dringende Zahlung leisten. Außerdem hat der angebliche Bekannte eine neue Handynummer, da das alte Gerät nicht mehr nutzbar sei.
Oft entsteht zunächst ein kurzes Gespräch („Hallo Mama, wie geht‘s?“), und das Profilbild ist ein „echtes“ Bild Ihres Kindes oder Freundes. Der Betrüger benutzt einen unbeschwerten Ton, um Ihr Vertrauen zu gewinnen. Wenn man die Nummer wählt, hört man nur eine verzerrte Stimme und wird anschließend informiert, dass der Betreffende jetzt nicht angerufen werden kann.
Wie können Sie vermeiden, Opfer eines Hilfegesuchs-Betrug zu werden?
- Zahlen Sie nie auf eine Bitte hin, die per Nachricht eingeht.
- Versuchen Sie zunächst, Ihren Sohn/Ihre Tochter bzw. Ihren Bekannten über einen anderen Kanal zu erreichen (Festnetz, E-Mail, „alte“ Handynummer). Dann stellt sich wahrscheinlich schnell heraus, dass die Anfrage nicht von der betreffenden Person stammt.
- Überweisen Sie nie Geld, bevor Sie nicht selbst mit Ihrem Kind bzw. Freund gesprochen haben.
Sie haben schon gezahlt?
- Wenden Sie sich so schnell wie möglich an Ihre Bank und Cardstop. Da Sie den Betrag selbst überwiesen haben, kann Ihre Bank ihn nicht zurückfordern, falls er bereits auf dem Konto des Betrügers eingegangen ist. Handeln Sie also schnell!
- Erstatten Sie Anzeige bei der örtlichen Polizei.