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Sicheres Surfen: Vorsicht vor Grooming und Erpressung in sozialen Medien

Nur noch ein paar Tage, dann beginnen die Schulferien. Junge Menschen bleiben über soziale Medien miteinander in Kontakt. Aber auch hier lauern Kinderschänder. Anlässlich des Beginns der Schulferien am 1. Juli teilt Kommissar Bogaert eine Warnung der Internetfahnder der föderalen Polizei bezüglich der Nutzung der sozialen Medien. 

Junge Menschen bleiben unter anderem über TikTok und Instagram in Kontakt, aber sie können dort auch neue Kontakte zu Menschen knüpfen, die nicht immer gute Absichten haben. "Kinderschänder nutzen diese sozialen Medien, um mit der jungen Generation in Kontakt zu kommen. Sie erstellen ein Profil und geben vor, minderjährig zu sein. Dann treten sie privaten Chatgruppen bei. Sie nehmen Kontakt zu anderen Teilnehmern auf und schreiben ihnen zum Beispiel, dass sie sie mögen. Auf diese Weise gewinnen sie ihr Vertrauen und erhalten schließlich sehr intime Fotos", warnt Olivier Bogaert. 

Der Online-Kinderschänder kann sich auch als Fotograf ausgeben und seiner Zielperson vorschlagen, ein kostenloses Fotoalbum zu erstellen - eine Technik, die Fachleute als "Shout-out" bezeichnen. "Auf seinem eigenen Konto wird der Kinderschänder das eines anderen Nutzers in einem neuen Beitrag präsentieren. Dadurch wird das Interesse anderer Personen geweckt, die sein Profil abonnieren werden. Dann bittet er seine Zielperson, ein junges Mädchen, ihre Fotos mit ihm zu teilen. Sie könnte dann denken, dass ihre Popularität steigen wird, weil viele Leute anfangen werden, den Inhalt zu mögen. Was sie nicht weiß, ist, dass er sie auch erpressen könnte, indem er ihr droht, alle ihre Fotos zu veröffentlichen, wenn sie nicht mehr von sich zeigt. 

Sprechen Sie darüber!  

Child Focus rät Eltern daher, mit ihren Kindern darüber zu sprechen. "Es ist zum Beispiel sehr wichtig, ihnen zu erklären, dass die Fotos von bestimmten Nutzern geteilt und gespeichert werden können. Das Foto könnte nach einigen Jahren wieder auftauchen und Anlass zu Mobbing oder Drohungen geben. Denken Sie auch daran, dass in solchen Situationen eine gesetzliche Erlaubnis erforderlich ist, um der Polizei Zugang zu den privaten Gesprächen zu gewähren, damit sie dem Opfer helfen kann.

Quelle: Föderale Polizei

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